Newsbeitrag veröffentlicht am 04.01.2016
Die EU-Verordnung
Nummer 524/2013
bringt neue Regelungen für Streitigkeiten im Online-Geschäft. Es sollen alternative Wege geschaffen werden, um solche Streitigkeiten zu schlichten.
Lt. dieser Verordnung Absatz 30 sowie Artikel 14, müssen Onlinehändler einen Link auf die ODR-Plattform (Online dispute resolution -
Plattform) setzen, welche weitere Unterstützung zu diesem Thema in allen 23 offiziellen Sprachen (lt. europa.eu) der EU bieten soll.
Lt. Artikel 22 dieser EU-Verordnung soll diese ab 9. Januar 2016 angewendet werden.
Lt.
europa.eu
wird das Angebot, auf das verlinkt werden soll, erst ab 15.02.2016 starten.
Hinweise zum Thema Schlichtung gibt es auch unter
diesem Link .
Die Links dort sind allerdings ebenfalls aktuell noch inaktiv.
Breitflächig kursieren im Internet Gerüchte, in der Zwischenzeit sei ein Hinweis auf der Webseite einzufügen. Eine Quelle für dieses Gerücht ist
nicht auszumachen und scheint auch nicht genannt zu werden, jedoch könnte die Anbringung des Hinweises möglicherweise sinnvoll sein. Er lautet:
"Die Europäische Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Plattform existiert.”
Lt. der EU-Verordnung, Artikel 14 Nummer 2, soll der Link auf der Webseite
angebracht werden und im Fall von eMail-Angeboten in der eMail. Auch
soll er in den AGBs aufgeführt werden.
Lt.
Wikipedia
sind EU-Verordnungen wirksam:
"Im Gegensatz zu EU-Richtlinien sind EU-Verordnungen unmittelbar wirksam und verbindlich und müssen nicht durch nationale Rechtsakte umgesetzt werden."
Dennoch ist derzeit auch auf Bundesebene ein Gesetz zum Thema Schlichtung geplant, das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG. Vorausgegangen waren, neben
der EU-Verordnung auch themengleiche
EU-Richtlinien (2013/11/EU)
, die wahrscheinlich mit dem VSGB umgesetzt werden sollen.
Der
Gesetzentwurf
zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG wurde am 3. Dezember 2015 vom
Bundestag angenommen
und wird (anzunehmender Weise) als nächstes dem Bundesrat vorgelegt.
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