Newsbeitrag veröffentlicht am 06.05.2015




EU Datenschutz-Grundverordnung mit 1,5 Milliarden zu teuer



EU Datenschutz-Grundverordnung


Was ist die EU Datenschutz-Grundverordnung?

Lt. Wikipedia soll die EU-Datenschutz-Grundverordnung eine einheitliche Datenschutzregelung in der EU schaffen. Neuerungen sollen dabei auch Unternehmen betreffen, die außerhalb der EU liegen, deren Angebot sich aber an EU-Bürger richtet. "Betroffen davon wären unter anderem US-amerikanische Unternehmen wie Facebook und Google", so Wikipedia.

Wann kommt die EU Datenschutz-Grundverordnung?

haufe.de (hier klicken) berichtete am 02.03.2014, dass die Verordnung frühestens ab 2016 in Kraft treten könnte.
Da dafür einkalkuliert wurde, dass sie erst 2 Jahre nach Verabschiedung in Kraft tritt und die Verabschiedung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, würde sich die Rechnung auf frühestens 2017 verlängern.

Gibt es schon eine Vorab-Version?

Eine endgültige und offizielle Version gibt es zum momentanen Zeitpunkt nicht.
Ein erster Vorschlag wurde hier (klicken) schon am 25.01.2012 von der Europäischen Union vorgestellt.

Seither gab es zahlreiche Änderungen und Verhandlungen rund um die Verordnung.
Eine inoffizielle Fassung vom 28. Juni 2014 kann man bei janalbrecht.eu (hier klicken) einsehen.

Ein "Council of the European Union" zum Thema Datenschutz mit Stand zum 26. Februar 2015, in englischer Sprache, ist auf edri.org (hier klicken) erschienen.

Die Umstellung kann teuer werden

Die sueddeutsche.de (hier klicken) berichtete am 03.05.2015, dass das statistische Bundesamt die Kosten, die deutsche Unternehmen für die Umstellung an die neue Rechtslage im Datenschutz investieren müssten, auf etwa 1,5 Milliarden Euro schätzt. Dazu kämen noch ca. 1 Milliarde Euro pro Jahr.

Ursprünglich war lt. Wikipedia (hier klicken) ein Ziel der EU-Datenschutzreform, neben der Stärkung des Datenschutzes auch die Senkung des Verwaltungsaufwandes für Unternehmen. So stand einst eine Kosteneinsparung in Höhe von bis zu 2,3 Milliarden Euro im Raum.

"Ein Metzger auf dem Land, der einen Online-Shop besitzt, muss grundsätzlich die gleichen Pflichten erfüllen wie Facebook", sagte Rechtsanwalt Carlo Piltz der sueddeutsche.de.
Wir verstehen das so, dass darin ein Grund für diese Kosten liegen könnte. Da die Rechtsprechung für alle Beteiligten einheitlich gilt, müssen kleine Unternehmen denselben, für sie vielleicht unverhältnismäßig großen Aufwand betreiben, wie ein Milliarden-Unternehmen.

Das Bundesinnenministerium hatte - so die sueddeutsche.de. - die Schätzung in Auftrag gegeben und lasse diese jetzt aufhorchen: "Das sind Zahlen, die wir uns ansehen müssen."

KMUs sollten sich also rechtzeitig - vor allem finanziell - auf die EU Datenschutzgrundverordnung vorbereiten.

Was halten Sie von der Datenschutzreform? Gibt es Bereiche, die Sie gerne anders geregelt hätten? Schreiben Sie Ihren Kommentar (hier klicken für Sprung nach unten).

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